Anspruch.
Vor allem die Eltern sind für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen verantwortlich: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Diesen Artikel 6, 2 des Grundgesetzes ergänzt die Forderung an den neutralen Staat, in diesem Rechtsrahmen die Würde des Menschen (Art. 1 GG) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) zu garantieren.
Eltern haben also einen klaren Bildungs- und Erziehungsauftrag – den sie nicht zuletzt in schulischen Lernprozessen erfüllen. Viele von ihnen engagieren sich mit Nachdruck für die pädagogische Betreuung ihrer Kinder. Dazu gehört auch der Wille, Schulen in freier Trägerschaft zu gründen – unabhängig von staatlicher oder kommunaler öffentlicher Trägerschaft. Sie suchen pädagogische Formen, für die nachhaltiger Bildungserfolg ebenso zählt wie Persönlichkeitsentwicklung.

