Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Sachsen
vertreten durch den Vorstand, Bahnhofstraße 9, 01468 Moritzbug
für den Verkauf von Informationsmaterialien an Schulen und Schulträger

I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
  2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, in Textform niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
  3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten ab Moritzburg inklusive Verpackung und Versand. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen.
  2. Die Bezahlung der bei uns bestellten Waren erfolgt gegen Rechnung.
  3. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
  4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

  1. Wir versenden die Ware innerhalb von 7 Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages an den Kunden. Der Kunde kann uns 5 Werktage nach Überschreitung des unverbindlichen Termins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug.
  2. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände, sind wir berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
  3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

  1. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers.
  2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Gewährleistung/Haftung

Bei berechtigten Mängelrügen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, wobei die Gewährleistungsansprüche des Käufers ein Jahr nach Ablieferung der Ware beiihm verjähren. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche.

VII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Moritzburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.
  2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand: September 2011